Auswanderung Lippe-USANaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Abschrift: Harald Deppe Bad Salzuflen
Bei den Anträgen auf Ertheilung von Auswanderungs-Consensen ist die gleichzeitige Beibringung einer Bescheinigung der competenten Behörde des künftigen Wohnorts des Auswandernden, dass bei dessen Aufnahme in den jenseitigen Unterthanen-Verband nichts zu erinnern, solche vielmehr für den Fall der Erlangung eines Auswanderungs-Consenses gestattet sey, erforderlich.
Die Obrigkeiten werden hierauf aufmerksam gemacht, um dieses Erforderniß bei den Auswanderungs-Anträgen zu beachten und dadurch Aufenthalt zu vermeiden.Detmold, den 27. Mai 1845
Fürstlich Lippische Regierung.
W. A. Eschenburg