Auswanderung Lippe-USANaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Abschrift: Harald Deppe Bad Salzuflen
Damit die Auswanderungen nach Amerika nicht zur Verkürzung der Gläubiger benutzt werden, so findet die Regierung sich veranlasst, folgende Bestimmungen zu erlassen :
1) Jeder, welcher nach Amerika auszuwandern beabsichtigt, hat davon zeitig beim Amte oder Magsitrate seines Wohnorts Anzeige zu machen.
2) Diese Behörde hat solches durch das Regierungsblatt bekannt zu machen und darf
3) der dem Auswandernden zu ertheilende Paß oder der für ihn bei der Regierung zu befördernde Auswanderungsschein demselben erst nach Ablauf von vier Wochen vom Tage der erlassenen Bekanntmachung an behändigt werden.Die Obrigkeiten haben sich hiernach zu achten.
Detmold, den 24. März 1846